Allgemeine Raumnutzungsbedingungen Giesinger Bahnhof
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1. Die Haftung bei Raumnutzung im Giesinger Bahnhof liegt ausschließlich beim Nutzer. Er haftet insbesondere für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter und Hilfskräfte oder die Besucher seiner Veranstaltung verursacht worden sind.

2. Der Nutzer verpflichtet sich, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche insbesondere Mietsachschäden (ohne Ursachenbeschränkung) inklusive der Schäden an mobilen Gegenständen abdeckt. Der Betreiber kann vom Nutzer einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung verlangen. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung kann über den Betreiber abgeschlossen werden.

3. Der Nutzer verpflichtet sich, die überlassenen Räume nur zum Zweck der oben genannten Veranstaltung zu benutzen und alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten. Der Nutzer ist verpflichtet, eventuell anfallende Urheberrechtsabgaben (z.B. GEMA-Gebühren) zu entrichten.

4. Die Raumüberlassung bezieht sich nur auf die im Vertrag fest gelegten Räume, Personen und Personengruppen. Es ist dafür zu sorgen, dass unbefugte Personen keinen Zutritt zum Gebäude haben.

5. Eine Nutzung der überlassenen Räume zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt.

6. Auf allen allgemein zugänglichen Drucksachen und Veröffentlichungen zur Veranstaltung ist das Logo des Giesinger Bahnhofs zu verwenden. Das Logo steht zum Download bereit unter:
www.giesinger-bahnhof.de/downloads.php


7. Die anfallenden Gebühren sind vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Wird die Raumreservierung nicht spätestens zehn Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich storniert, wird die komplette aummiete berechnet. Bereits bezahlte Gebühren für die Veranstalterhaftpflicht und die Kaution werden auf jeden Fall zurückerstattet. Nach Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrages an den Betreiber erhalten Sie eine Rechnung.

8. Die Versorgung mit Speisen und Getränken in den Räumen des Giesinger Bahnhofs erfolgt ausschließlich durch den Pächter der Gastronomie. Es wird um eine rechtzeitige Absprache mit dem Pächter der Gastronomie, Herrn Emilianos Babanatsas (Mobil 0173-181 86 17) gebeten.

9. Dem Nutzer werden die erforderliche Anzahl von Stühlen und Tischen zur Verfügung gestellt. Für das Aufstellen der Stühle und Tische ist der Nutzer selbst verantwortlich. Nach der Veranstaltung hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass in der Räumen folgende Grundbestuhlung eingerichtet wird:
Gepäckhalle: leer (Tische und Stühle stapeln und zusammenstellen)
Kurt-Mahler-Saal: U-Tafel 25 Personen
Abteil 1-3: Blocktafel

10. Alle zur Verfügung gestellten Gegenstände sind sorgfältig zu handhaben und nach Gebrauch an den Betreiber unbeschädigt zurückzugeben. Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Räume pfleglich zu behandeln und diese im ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückzugeben, das heißt ggf.:
- Tische abwischen
- die Böden besenrein kehren.

11. Unzumutbare Störungen der Nachbarn durch Lärm, Geruch, Betreten fremder Grundstücke etc. sind zu vermeiden. Die Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist zu beachten. Insbesondere darf kein Lärm nach außen dringen, Türen und Fenster sind dementsprechend geschlossen zu halten! Die Fenster dürfen zu Lüftungszwecken nur dann geöffnet werden, wenn kein Lärm nach außen dringt. Es gelten die Bestimmungen der Landeshauptstadt München.

12. Bei Nutzung der Veranstaltungstechnik in der Gepäckhalle erfolgt eine Einweisung des Betreibers an eine
fachkundige, vom Nutzer gestellte Person. Für die Bedienung der Veranstaltungstechnik während der
Veranstaltung ist ausschließlich der Nutzer zuständig.

13. Der Abfall muss entsorgt werden; hierbei ist die Mülltrennung zu beachten:
- Restmüll und Altpapier können in die bereitgestellten Behältnisse am Haus entsorgt werden.
- Glas, Metall und Kunststoffe müssen mitgenommen werden.

14. Der Nutzer ist verpflichtet, vor Verlassen der überlassenen Räume und des Hauses dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Geräte und Beleuchtungen ausgeschaltet und die Fenster geschlossen werden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

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