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Allgemeine Raumnutzungsbedingungen
Giesinger Bahnhof
1. Die Haftung bei Raumnutzung im
Giesinger Bahnhof liegt ausschließlich beim Nutzer. Er haftet insbesondere
für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes
sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden
Anlagen und Einrichtungen, die durch ihn, seine Mitarbeiter und Hilfskräfte
oder die Besucher seiner Veranstaltung verursacht worden sind.
2. Der Nutzer verpflichtet sich, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung
abzuschließen, welche insbesondere Mietsachschäden (ohne Ursachenbeschränkung)
inklusive der Schäden an mobilen Gegenständen abdeckt. Der Betreiber
kann vom Nutzer einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung
verlangen. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung kann über den
Betreiber abgeschlossen werden.
3. Der Nutzer verpflichtet sich, die überlassenen Räume nur
zum Zweck der oben genannten Veranstaltung zu benutzen und alle gesetzlichen
und behördlichen Vorschriften einzuhalten. Der Nutzer ist verpflichtet,
eventuell anfallende Urheberrechtsabgaben (z.B. GEMA-Gebühren) zu
entrichten.
4. Die Raumüberlassung bezieht sich nur auf die im Vertrag fest gelegten
Räume, Personen und Personengruppen. Es ist dafür zu sorgen,
dass unbefugte Personen keinen Zutritt zum Gebäude haben.
5. Eine Nutzung der überlassenen Räume zu kommerziellen Zwecken
ist nicht erlaubt.
6. Auf allen allgemein zugänglichen Drucksachen und Veröffentlichungen
zur Veranstaltung ist das Logo des Giesinger Bahnhofs zu verwenden. Das
Logo steht zum Download bereit unter:
www.giesinger-bahnhof.de/downloads.php
7. Die anfallenden Gebühren sind vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
Wird die Raumreservierung nicht spätestens zehn Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich storniert, wird die komplette aummiete
berechnet. Bereits bezahlte Gebühren für die Veranstalterhaftpflicht
und die Kaution werden auf jeden Fall zurückerstattet. Nach Unterzeichnung
und Rücksendung des Vertrages an den Betreiber erhalten Sie eine
Rechnung.
8. Die Versorgung mit Speisen und Getränken in den Räumen des
Giesinger Bahnhofs erfolgt ausschließlich durch den Pächter
der Gastronomie. Es wird um eine rechtzeitige Absprache mit dem Pächter
der Gastronomie, Herrn Emilianos Babanatsas (Mobil 0173-181 86 17) gebeten.
9. Dem Nutzer werden die erforderliche Anzahl von Stühlen und Tischen
zur Verfügung gestellt. Für das Aufstellen der Stühle und
Tische ist der Nutzer selbst verantwortlich. Nach der Veranstaltung hat
der Nutzer dafür zu sorgen, dass in der Räumen folgende Grundbestuhlung
eingerichtet wird:
Gepäckhalle: leer (Tische und Stühle stapeln
und zusammenstellen)
Kurt-Mahler-Saal: U-Tafel 25 Personen
Abteil 1-3: Blocktafel
10. Alle zur Verfügung gestellten Gegenstände sind sorgfältig
zu handhaben und nach Gebrauch an den Betreiber unbeschädigt zurückzugeben.
Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Räume pfleglich
zu behandeln und diese im ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückzugeben,
das heißt ggf.:
- Tische abwischen
- die Böden besenrein kehren.
11. Unzumutbare Störungen der Nachbarn durch Lärm, Geruch, Betreten
fremder Grundstücke etc. sind zu vermeiden. Die Einhaltung der Nachtruhe
ab 22.00 Uhr ist zu beachten. Insbesondere darf kein Lärm nach außen
dringen, Türen und Fenster sind dementsprechend geschlossen zu halten!
Die Fenster dürfen zu Lüftungszwecken nur dann geöffnet
werden, wenn kein Lärm nach außen dringt. Es gelten die Bestimmungen
der Landeshauptstadt München.
12. Bei Nutzung der Veranstaltungstechnik in der Gepäckhalle erfolgt
eine Einweisung des Betreibers an eine
fachkundige, vom Nutzer gestellte Person. Für die Bedienung der Veranstaltungstechnik
während der
Veranstaltung ist ausschließlich der Nutzer zuständig.
13. Der Abfall muss entsorgt werden; hierbei ist die Mülltrennung
zu beachten:
- Restmüll und Altpapier können in die bereitgestellten Behältnisse
am Haus entsorgt werden.
- Glas, Metall und Kunststoffe müssen mitgenommen werden.
14. Der Nutzer ist verpflichtet, vor Verlassen der überlassenen Räume
und des Hauses dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Geräte
und Beleuchtungen ausgeschaltet und die Fenster geschlossen werden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
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